Doktorat

Das Doktoratsstudium wird in einer Forschungsgruppe durchgeführt und besteht aus einer Kombination aus Forschungstätigkeit und Studium und einem kleinen Pensum in der Lehre. Ein Doktorat am D-USYS dauert im Durchschnitt drei bis vier Jahre.

Die Doktoratsadministration D-USYS bleibt vom 21. Dezember 2024 bis                06. Januar 2025 geschlossen.

Doktoratsadministration D-USYS

Madlaina Gartmann
CHN H 47
  • +41 44 632 25 23
  • Montag bis Mittwoch vor Ort
  • Donnerstag im Home Office
Prisca Rohr-Steinmann
CHN H 42.2
  • +41 44 632 52 88
  • Donnerstag vor Ort
  • Freitag im Home Office

Der Leiter bzw. die Leiterin der Doktorarbeit muss im Einvernehmen mit den Doktorierenden eine wissenschaftlich qualifizierte Person bestimmen, die die Doktorierenden als Zweitbetreuer bzw. Zweitbetreuerin wissenschaftlich unterstützt. Der Zweitbetreuer bzw. die Zweitbetreuerin hält den Kontakt zu den Doktorierenden und berät sie insbesondere in wissenschaftlichen Fragen. Eine Professur ist keine Voraussetzung. Die Zweitbetreuer/innen können interne oder externe Personen sein, diese Personen verfügen über einen Doktortitel. Die Zweitbetreuer/innen sind den Akademischen Diensten vor dem Eignungskolloquium mit dem offiziellen Formular zu melden.

Die Aufgaben der Zweitbetreuer/innen sind:

  • Der/die Zweitbetreuer/in ist Teil der Eignungskommission
  • Der/die Zweitbetreuer/in kann beim ersten Teil des jährlichen Statusgesprächs zwischen Doktorand/in und Leiter/in der Doktorarbeit anwesend sein.
  • Der/die Zweitbetreuer/in erhält zusäztlich zum Leiter bzw. zur Leiterin der Doktorarbeit zu Informationszwecken den Fortschrittsbericht und das Protokoll über das jährliche Standortgespräch.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zwischen dem Leiter bzw. der Leiter der Doktorarbeit und dem Doktorandne bzw. der Doktorandin bemüht sich der/die Zweitbetreuer/in um die Mediation und eine gütliche Beilegung des Konflikts zwischen den Parteien.

Übernimmt der Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin zusätzlich noch die Funktion eines Koexaminator/einer Koexaminatorin, muss dies zusätzlich mit dem Download Formular zur Genehmigung von KoexaminatorInnen (PDF, 1000 KB) beantragt werden.

Zusätzlich zur Zweitbetreuerin bzw. zum Zweitbetreuer haben die Doktorierenden während des gesamten Doktorats das Recht, bei Bedarf
eine weitere Person zu fordern, die ihnen für zusätzliche fachliche oder nichtfachliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht. Diese Mitbetreuerin bzw. dieser Mitbetreuer ist der zentralen Doktoratsadministration mit dem offiziellen Formular zu melden. Ebenso müssen Sie die Leiterin bzw. den Leiter Ihrer Doktorarbeit und die Zweitbetreuerin bzw. den Zweitbetreuer über diese Person in Kenntnis setzen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer unterstützt die Doktorierenden akademisch und nicht-​akademisch während der gesamten Doktoratszeit bis zum Abschluss der Promotion.
  • Grundsätzlich ist die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer nicht Mitglied der Eignungskommission. Falls dies gewünscht wird, ist die Genehmigung der Leiterin bzw. des Leiters Ihrer Doktorarbeit und des Doktoratsauschusses Ihres Departements erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
  • Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer ist nicht automatisch in den jährlichen Fortschrittsbericht und das jährliche Standortsgespräch eingebunden. Falls dies gewünscht ist, stimmen Sie dies mit der Leiterin bzw. dem Leiter Ihrer Doktorarbeit ab.
  • Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer ist keine Koexaminatorin bzw. kein Koexaminator bei der Doktorprüfung. Er bzw. sie kann aber durchaus diese Rolle übernehmen, wenn er bzw. sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. 

Doktorierende, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind absolvieren das Doktoratsstudium nach neuen Recht.

Doktorierende, die vor dem 1. Januar 2022 provisorisch, aber noch nicht definitiv zugelassen wurden, können wählen, ob sie ein reguläres Doktoratsstudium nach neuem oder nach bisherigem Recht absolvieren

Für den Erwerb der vorgegebenen 12 ECTS-Kreditpunkte sind entweder Leistungskontrollen zu bestehen oder andere aktive, überprüfbare Beiträge zu leisten. Generell gilt: 1 ECTS Kreditpunkt entspricht einer Leistung von 25-30 Arbeitsstunden. Zum Erwerb der minimal erforderlichen 12 ECTS-Kreditpunkte sind in jedem der folgenden drei Bereiche Leistungen zu erbringen:

  • Vertiefung des Wissens im Forschungsgebiet der Doktorarbeit und die Erweiterung des Wissens ausserhalb der Fachrichtung, zum Beispiel durch den Besuch speziell für Doktorierende konzipierter Lehrveranstaltungen oder regulärer Lehrveranstaltungen des Master-Studiums oder des dritten Jahres des Bachelor-Studiums.
  • Aneignung überfachlicher Kompetenzen, zum Beispiel durch den Besuch von Soft-Skills- Kursen oder der Mitwirkung in Gremien oder Kommissionen der ETH Zürich.
  • Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft, z. B. durch den Besuch internationaler Konferenzen.

Die Doktorierenden erwerben mindestens 1 ECTS-Kreditpunkt durch den Besuch einer Veranstaltung zum Thema Ethik und gute wissenschaftliche Praxis. Diese Leistung wird im Bereich «überfachliche Kompetenzen» angerechnet.

Nicht anrechenbar ans reguläre Doktoratsstudium sind:

  • Leistungen, die vor Eintritt ins Doktorat erbracht wurden;
  • Leistungen, die im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation auf einer anderen Studienstufe erbracht werden, ausgenommen im Rahmen des Lehrdiploms oder Didaktik-Zertifikats;
  • Teilnahme an professureigenen Seminaren und Veranstaltungen, wie Gruppenmeetings, Gruppen-Retreats u.ä.;
  • Mitwirkung in der Lehre;
  • Besuch von Lehrveranstaltungen ohne Nachweis einer Eigenleistung.

Sobald Sie die 12 Kreditpunkte erworben haben, können Sie in myStudies den Abschluss des Doktoratsstudiums beantragen. Kontrollieren Sie Ihren Leistungsüberblick und bearbeiten Sie diesen gegebenenfalls mit der Funktion Kategorie zuweisen.

Das Prüfungsexemplar der Doktorarbeit muss in elektronischer Form von der oder dem Doktorierenden spätestens 20 Werktage vor der Prüfung bei der Prüfungskommission und der D-USYS Doktoratsadministration eingereicht werden.

Die Anmeldung zur Doktorprüfung erfolgt mindestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin mit der Download Titelseite (PDF, 128 KB) sowie dem offiziellen Download Formular (PDF, 1.1 MB) der Akademischen Dienste. Die beiden Dokumente müssen in elektronischer Form bei der ETH Doktoratsadministration und der D-USYS Doktoratsadministration eingereicht werden ( / ).

Die Gutachten müssen spätestens 5 Werktage vor der Prüfung bei der D-USYS Doktoratsadministration in elektronischer Form von den Gutachter und Gutachterinnen eingereicht werden.

Die Anmeldung zur Doktorprüfung kann nur mit Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Doktorarbeit und nach Rücksprache mit den Koexaminatorinnen und Koexaminatoren erfolgen.

Die Doktorprüfung ist öffentlich. Sie wird auf der D-USYS Webseite publiziert.

Möchten Sie den Leiter / die Leiterin Ihrer Doktorarbeit wechseln, so bedarf dies der Zustimmung der neuen Leitungsperson. Das Antragsformular Download Wechsel der Dissertationsleitung (PDF, 549 KB) ist von der neuen und wenn möglich auch von der bisherigen Leitungsperson zu unterzeichnen und der Doktoratsadministration im Hauptgebäude einzureichen.

Wenn sich abzeichnet, dass das Doktoratsstudium nicht innerhalb von 6 Jahren (Maximaldauer) abgeschlossen werden kann, ist rechtzeitig ein begründetes Download Gesuch um Verlängerung der Gesamtdauer des Doktoratsstudiums (PDF, 2.6 MB) bei der Doktoratsadministration D-USYS einzureichen. 

Falls Sie Ihr Doktorat vorzeitig abbrechen, muss Ihr Austritt mit der Download Austrittserklärung für Doktorierende (PDF, 889 KB) der Doktoratsadministration im Hauptgebäude gemeldet werden. Erst wenn Sie diese zusammen mit Ihrer ETH-Karte einreichen, wird die Exmatrikulation vollzogen. Es reicht nicht, sich nicht mehr für das kommende Semester einzuschreiben.

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