Doktorat
Das Doktoratsstudium wird in einer Forschungsgruppe durchgeführt und besteht aus einer Kombination aus Forschungstätigkeit und Studium und einem kleinen Pensum in der Lehre. Ein Doktorat am D-USYS dauert im Durchschnitt drei bis vier Jahre.
Doktoratsadministration D-USYS
Bewerben können sich grundsätzlich alle Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit einem universitären Diplom- oder Master-Abschluss. Für die Zulassung benötigen Sie einen Betreuer / eine Betreuerin für Ihre Doktorarbeit. Kontaktieren Sie dafür einen Professor/eine Professorin oder eine Forschungsgruppe in einem unserer sechs Institute. Die Anmeldung zum Doktorat ist jederzeit möglich.
Die Anmeldung zum Doktorat erfolgt über eApply.
Wird das Doktorat von einer Titularprofessorin oder einem Titularprofessor der ETH Zürich oder des ETH-Bereichs betreut, ist vor der Anmeldung die Zustimmung des Departements einzuholen. In diesem Fall müssen folgende Dokumente/Informationen vor der offiziellen Anmeldung bei der Doktoratsadministration D-USYS eingereicht werden:
- Wie wird das Doktorat finanziert?
- Welche/r ETH-ProfessorIn (Download nach Artikel 1 Professorenverordnung ETH (PDF, 169 KB)) fungiert als KorreferentIn?
- Inhalt des geplanten Projektes
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular: Leitung der Doktorarbeit durch PrivatdozentInnen oder TitularprofessorInnen
Die Doktoratsadministration D-USYS kümmert sich um die Genehmigung durch das Departement.
Der Leiter bzw. die Leiterin der Doktorarbeit muss im Einvernehmen mit den Doktorierenden eine wissenschaftlich qualifizierte Person bestimmen, die die Doktorierenden als Zweitbetreuer bzw. Zweitbetreuerin wissenschaftlich unterstützt. Der Zweitbetreuer bzw. die Zweitbetreuerin hält den Kontakt zu den Doktorierenden und berät sie insbesondere in wissenschaftlichen Fragen. Eine Professur ist keine Voraussetzung. Die Zweitbetreuer/innen können interne oder externe Personen sein, diese Personen verfügen über einen Doktortitel. Die Zweitbetreuer/innen sind den Akademischen Diensten vor dem Eignungskolloquium mit dem offiziellen Formular zu melden.
Die Aufgaben der Zweitbetreuer/innen sind:
- Der/die Zweitbetreuer/in ist Teil der Eignungskommission
- Der/die Zweitbetreuer/in kann beim ersten Teil des jährlichen Statusgesprächs zwischen Doktorand/in und Leiter/in der Doktorarbeit anwesend sein.
- Der/die Zweitbetreuer/in erhält zusäztlich zum Leiter bzw. zur Leiterin der Doktorarbeit zu Informationszwecken den Fortschrittsbericht und das Protokoll über das jährliche Standortgespräch.
- Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zwischen dem Leiter bzw. der Leiter der Doktorarbeit und dem Doktorandne bzw. der Doktorandin bemüht sich der/die Zweitbetreuer/in um die Mediation und eine gütliche Beilegung des Konflikts zwischen den Parteien.
Übernimmt der Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin zusätzlich noch die Funktion eines Koexaminator/einer Koexaminatorin, muss dies zusätzlich mit dem Download Formular zur Genehmigung von KoexaminatorInnen (PDF, 1000 KB) beantragt werden.
Zusätzlich zur Zweitbetreuerin bzw. zum Zweitbetreuer haben die Doktorierenden während des gesamten Doktorats das Recht, bei Bedarf
eine weitere Person zu fordern, die ihnen für zusätzliche fachliche oder nichtfachliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht. Diese Mitbetreuerin bzw. dieser Mitbetreuer ist der zentralen Doktoratsadministration mit dem offiziellen Formular zu melden. Ebenso müssen Sie die Leiterin bzw. den Leiter Ihrer Doktorarbeit und die Zweitbetreuerin bzw. den Zweitbetreuer über diese Person in Kenntnis setzen.
Bitte beachten Sie:
- Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer unterstützt die Doktorierenden akademisch und nicht-akademisch während der gesamten Doktoratszeit bis zum Abschluss der Promotion.
- Grundsätzlich ist die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer nicht Mitglied der Eignungskommission. Falls dies gewünscht wird, ist die Genehmigung der Leiterin bzw. des Leiters Ihrer Doktorarbeit und des Doktoratsauschusses Ihres Departements erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
- Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer ist nicht automatisch in den jährlichen Fortschrittsbericht und das jährliche Standortsgespräch eingebunden. Falls dies gewünscht ist, stimmen Sie dies mit der Leiterin bzw. dem Leiter Ihrer Doktorarbeit ab.
- Die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer ist keine Koexaminatorin bzw. kein Koexaminator bei der Doktorprüfung. Er bzw. sie kann aber durchaus diese Rolle übernehmen, wenn er bzw. sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Der Doktoratsplan umfasst 10-15 Seiten und muss Folgendes beinhalten:
- D-USYS Titelseite (wird mitgezählt)
- Zusammenfassung/Abstract (ca. halbe Seite)
- Zum Forschungsvorhaben (dies sollte der Hauptteil sein)
- Forschungsstand
- Forschungsziel / Forschungsfragen
- Arbeitsplan (inkl. Methodik)
- Optional: Auswahl vorläufiger Ergebnisse
- Zeitplan und Meilensteine
- Referenzen / Literatur (zählt nicht bei der Seitenzählung)
- Kurze Angaben zu Aufgaben in der Lehre während des Doktorats
- Kurze Angaben zu umfangreichen weiteren Aufgaben (wie Organisation von Workshops, weitere Aufgaben innerhalb der Forschungsgruppe etc.)
Der Doktoratsplan muss bis spätestens 15 Werktage vor dem Eignungskolloquium in elektronischer Form und unterschrieben von dem Leiter oder der Leiterin und dem Zweitbetreuer oder der Zweitbetreuerin, bei der Doktoratsadministration D-USYS eingereicht werden.
Bei Bedarf kann nach dem Eignungskolloquium eine aktualisierte Fassung des Doktoratsplan eingereicht werden, aber dies ist nicht obligatorisch. Der Entscheid darüber liegt in der Verantwortung des Leiters oder der Leiterin und des Doktorierenden.
Die Doktorierenden präsentieren ihren Doktoratsplan spätestens 12 Monate nach der provisorischen Zulassung anlässlich des Eignungskolloquiums.
Das Eignungskolloquium dauert maximal eine Stunde und läuft wie folgt ab:
- Präsentation des Projekts/Forschungsvorhabens in Form eines zwanzigminütigen Vortrags
- Fragen & Antworten
- eingehende Diskussion und Empfehlungen durch die Eignungskommission
Das Bestehen des Eignungskolloquiums ist Bedingung für die definitive Zulassung zum Doktorat.
Sollte das Eignungskolloquium nicht innerhalb des ersten Jahres absolviert werden können, muss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Weiter Informationen finden sich im Fact Sheet "Eignungskolloquium" und in den Richtlinien der Institute. Nicht alle Institute haben zusätzliche Richtlinien.
- Download vertical_align_bottom Fact Sheet Eignungskolloquium (PDF, 171 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular Meldung Eignungskommission (PDF, 122 KB)
- Download vertical_align_bottom Antrag Fristverlängerung (PDF, 149 KB)
- Download vertical_align_bottom IAC Regulations (PDF, 173 KB)
- Download vertical_align_bottom IBZ Regulations (PDF, 292 KB)
- Download vertical_align_bottom ITES Regulations (PDF, 166 KB)
Fortschrittsbericht
Definitiv zugelassene Doktorierende verfassen jährlich einen Fortschrittsbericht über den Stand und den geplanten Fortgang ihrer Forschungsarbeit, sowie über allfällige signifikante Abweichungen von dem im Doktoratsplan beschriebenen Forschungsvorhaben.
Standortgespräch
Das erste Standortgespräch muss spätestens 12 Monaten nach bestandenem Eignungskolloquiums stattfinden. Das Datum des jeweils letzten Standortgespräches muss von den Doktorierenden auf myStudies erfasst werden.
Das Standortgespräch besteht aus zwei separaten Teilen:
- Wissenschaftlicher Fortschritt (Grundlage: Fortschrittsbericht)
- Beurteilung, Karriere und persönliche Entwicklung
Der erste Teil befasst sich mit dem Doktorat und der Forschungsarbeit. Der im Voraus verfasste Fortschrittsbericht bildet die Grundlage zu diesem Gespräch. Im Gespräch werden alle im Doktoratsplan erfassten Punkte, die nächsten Schritte sowie gegebenenfalls signifikante Änderungen am Forschungsvorhaben besprochen. Es wird empfohlen, im ersten Teil die Zweitbetreuerin bzw. den Zweitbetreuer hinzuzuziehen. Es dürfen auch weitere Personen teilnehmen.
Der zweite Teil wird als Entwicklungsgespräch geführt, das gegenseitiges Feedback und die Weiterentwicklung von Kompetenzen beinhaltet. Dieser Teil wird vertraulich zwischen Leiterin bzw. Leiter der Doktorarbeit und den Doktorierenden geführt.
In jedem Fall werden beide Teile - der Fortschrittsbericht und das Ergebnis des Standortgesprächs - der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer zur Kenntnisnahme zugestellt.
Es obliegt den GesprächsteilnehmerInnen dieses Dokument bis zum Abschluss des Doktorats aufzubewahren. Die Dokumente müssen nicht bei der Doktoratsadministration eingereicht werden.
Doktorierende, die vor dem 1. Januar 2022 definitiv zugelassen wurden absolvieren das Doktoratsstudium nach altem Recht. Doktorierende, die vor dem 1. Januar 2022 provisorisch, aber noch nicht definitiv zugelassen wurden, können wählen, ob sie ein Doktoratsstudium nach neuem oder nach altem Recht absolvieren.
Die Doktorierenden sind nicht nur Angestellte, sondern auch Studierende. Sie haben das Recht und die Pflicht, sich während des Doktoratsstudiums sowohl innerhalb ihres Spezialgebiets, als auch in benachbarten und fachübergreifenden Gebieten weiter zu bilden und Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Für das Doktoratsstudium werden mindestens 12 Kreditpunkte verlangt. Davon müssen mindestens ein Drittel ausserhalb des Forschungsgebietes erworben werden. Ein Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn eine Eigenleistung nachgewiesen werden kann.
Für ETH-Vorlesungen gelten folgende Bestimmungen:
- Es werden nur Kreditpunkte aus dem Leistungsüberblick aus myStudies akzeptiert.
- Die Erfüllung der Leistungskontrolle ist gemäss dem Vorlesungsverzeichnis zwingend.
Ist eine elektronische Belegung nicht möglich, muss die Download Kursbestätigung für Doktorierende (PDF, 25 KB) verwendet werden.
Sobald Sie die 12 Kreditpunkte erworben haben, sollten Sie die Bestätigung durch die Doktoratsadministration D-USYS einholen. Dafür werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Leistungsüberblick aus myStudies vom Leiter / von der Leiterin unterschrieben
- Download Kursbestätigung für Doktorierende (PDF, 25 KB) vom Leiter / von der Leiterin unterschrieben
- Download Anmeldung zur Doktorprüfung (PDF, 1.1 MB)
Die Kreditpunkte, die ausserhalb des Forschungsgebiets erworben wurden bitte markieren.
Doktorierende, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind absolvieren das Doktoratsstudium nach neuen Recht.
Doktorierende, die vor dem 1. Januar 2022 provisorisch, aber noch nicht definitiv zugelassen wurden, können wählen, ob sie ein reguläres Doktoratsstudium nach neuem oder nach bisherigem Recht absolvieren
Für den Erwerb der vorgegebenen 12 ECTS-Kreditpunkte sind entweder Leistungskontrollen zu bestehen oder andere aktive, überprüfbare Beiträge zu leisten. Generell gilt: 1 ECTS Kreditpunkt entspricht einer Leistung von 25-30 Arbeitsstunden. Zum Erwerb der minimal erforderlichen 12 ECTS-Kreditpunkte sind in jedem der folgenden drei Bereiche Leistungen zu erbringen:
- Vertiefung des Wissens im Forschungsgebiet der Doktorarbeit und die Erweiterung des Wissens ausserhalb der Fachrichtung, zum Beispiel durch den Besuch speziell für Doktorierende konzipierter Lehrveranstaltungen oder regulärer Lehrveranstaltungen des Master-Studiums oder des dritten Jahres des Bachelor-Studiums.
- Aneignung überfachlicher Kompetenzen, zum Beispiel durch den Besuch von Soft-Skills- Kursen oder der Mitwirkung in Gremien oder Kommissionen der ETH Zürich.
- Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft, z. B. durch den Besuch internationaler Konferenzen.
Die Doktorierenden erwerben mindestens 1 ECTS-Kreditpunkt durch den Besuch einer Veranstaltung zum Thema Ethik und gute wissenschaftliche Praxis. Diese Leistung wird im Bereich «überfachliche Kompetenzen» angerechnet.
Nicht anrechenbar ans reguläre Doktoratsstudium sind:
- Leistungen, die vor Eintritt ins Doktorat erbracht wurden;
- Leistungen, die im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation auf einer anderen Studienstufe erbracht werden, ausgenommen im Rahmen des Lehrdiploms oder Didaktik-Zertifikats;
- Teilnahme an professureigenen Seminaren und Veranstaltungen, wie Gruppenmeetings, Gruppen-Retreats u.ä.;
- Mitwirkung in der Lehre;
- Besuch von Lehrveranstaltungen ohne Nachweis einer Eigenleistung.
Sobald Sie die 12 Kreditpunkte erworben haben, können Sie in myStudies den Abschluss des Doktoratsstudiums beantragen. Kontrollieren Sie Ihren Leistungsüberblick und bearbeiten Sie diesen gegebenenfalls mit der Funktion Kategorie zuweisen.
Die Zusammensetzung der gesamten Prüfungskommission muss bis spätestens drei Monate vor der Prüfung bei der D-USYS Doktoratsadministration beantragt werden.
Mindestens eine Koexaminatorin oder ein Koexaminator muss von ausserhalb der ETH Zürich sein. In Frage kommen aktive Professorinnen und Professoren einer anderen universitären Hochschule oder eine Person, die über eine ausgewiesene Expertise im Fachgebiet der Doktorarbeit verfügt und darin einer Professorin oder einem Professor äquivalent ist. Personen aus Fachhochschulen oder aus der Privatwirtschaft mit einer entsprechenden Expertise können Teil der Prüfungskommission sein, zählen jedoch nicht als externe Koexaminatorinnen und externe Koexaminatoren (Verbindlich für Doktorprüfungen, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden).
Es ist zwingend erforderlich, dass eine unabhängige Person Teil der Prüfungskommission ist (zum Beispiel: nicht Teil derselben Professur, keine Zusammenarbeit im Rahmen der Doktorarbeit). Dies kann die externe Koexaminatorin oder der externe Koexaminator sein. Im Falle eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Leiterin oder dem Leiter, sowie der Doktorandin und dem Doktoranden, und der externen Koexaminatorin oder dem externen Koexaminator, ist eine weitere unabhängige Koexaminatorin oder ein weiterer unabhängiger Koexaminator notwendig.
Spätestens 6 Jahre nach der provisorischen Einschreibung ist die Doktorprüfung abzulegen. Die Doktorprüfungen finden in der Regel öffentlich statt. Wünschen die Doktorierenden eine nicht-öffentliche Prüfung, muss ein Antrag an die D-USYS Doktoratsadministration gestellt werden. Die Prüfung beinhaltet einen Vortrag (Dauer 20 Minuten), gefolgt von einer Verteidigung, inklusive einer Befragung durch die Mitglieder der Prüfungskommission. Fragen aus dem Publikum sind erlaubt. Die Doktorprüfung dauert mindestens 1 Stunde und 20 Minuten, wobei allfällige Fragen aus dem Publikum nicht zur Mindestdauer der Doktorprüfung gezählt werden.
Der / die Doktorierende organisiert das Datum und den Raum für die Prüfung zusammen mit dem Leiter / der Leiterin und dem Betreuer / der Betreuerin der Arbeit.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Doktorprüfungen durchgeführt werden können:
- Doktorprüfung können physisch in Anwesenheit der Doktorandin oder des Doktoranden, der Mitglieder der Prüfungskommission und des Vorsitz durchgeführt werden.
- Doktorprüfung können als hybride Veranstaltung durchgeführt werden.
- Doktorprüfung können vollständig über Zoom abgehalten werden.
Den Vorsitz bei der Doktorprüfung übernimmt ein Professor / eine Professorin des Departements.
Verfügbare Termine ab 01.07.2024
Wenn eine oder mehrere Personen der Prüfungskommission per Videokonferenz an der Doktorprüfung teilnehmen, empfehlen wir, den Raum über den Videokonferenzdienst zu buchen.
Sobald das Datum feststeht, oder spätestens 8 Wochen vor der Doktorprüfung, informiert der / die Doktorierende die Doktoratsadministration D-USYS per E-Mail.
Das Prüfungsexemplar der Doktorarbeit muss in elektronischer Form von der oder dem Doktorierenden spätestens 20 Werktage vor der Prüfung bei der Prüfungskommission und der D-USYS Doktoratsadministration eingereicht werden.
Die Anmeldung zur Doktorprüfung erfolgt mindestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin mit der Download Titelseite (PDF, 128 KB) sowie dem offiziellen Download Formular (PDF, 1.1 MB) der Akademischen Dienste. Die beiden Dokumente müssen in elektronischer Form bei der ETH Doktoratsadministration und der D-USYS Doktoratsadministration eingereicht werden ( / ).
Die Gutachten müssen spätestens 5 Werktage vor der Prüfung bei der D-USYS Doktoratsadministration in elektronischer Form von den Gutachter und Gutachterinnen eingereicht werden.
Die Anmeldung zur Doktorprüfung kann nur mit Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Doktorarbeit und nach Rücksprache mit den Koexaminatorinnen und Koexaminatoren erfolgen.
Die Doktorprüfung ist öffentlich. Sie wird auf der D-USYS Webseite publiziert.
Bis zum Erhalt des Doktortitels sind noch letzte Schritte zu absolvieren:
- Genehmigung der Doktorarbeit durch die Departementskonferenz
- Abgabe der Pflichtexemplare bis spätestens 3 Monate ab Datum der Departementskonferenz
Sie dürfen den Doktortitel erst führen, wenn die Pflichtexemplare und die elektronische Fassung abgegeben worden sind.
Möchten Sie den Leiter / die Leiterin Ihrer Doktorarbeit wechseln, so bedarf dies der Zustimmung der neuen Leitungsperson. Das Antragsformular Download Wechsel der Dissertationsleitung (PDF, 549 KB) ist von der neuen und wenn möglich auch von der bisherigen Leitungsperson zu unterzeichnen und der Doktoratsadministration im Hauptgebäude einzureichen.
Wenn sich abzeichnet, dass das Doktoratsstudium nicht innerhalb von 6 Jahren (Maximaldauer) abgeschlossen werden kann, ist rechtzeitig ein begründetes Download Gesuch um Verlängerung der Gesamtdauer des Doktoratsstudiums (PDF, 2.6 MB) bei der Doktoratsadministration D-USYS einzureichen.
Falls Sie Ihr Doktorat vorzeitig abbrechen, muss Ihr Austritt mit der Download Austrittserklärung für Doktorierende (PDF, 889 KB) der Doktoratsadministration im Hauptgebäude gemeldet werden. Erst wenn Sie diese zusammen mit Ihrer ETH-Karte einreichen, wird die Exmatrikulation vollzogen. Es reicht nicht, sich nicht mehr für das kommende Semester einzuschreiben.
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