Leistungskontrollen
Für erfolgreich absolvierte Lerneinheiten werden Kreditpunkte erteilt. Angaben zur Leistungskontrolle gibt es für jede Lerneinheit im Vorlesungsverzeichnis.
Basisprüfung
Die Basisprüfung kann nach dem ersten Studienjahr, und muss spätestens nach dem dritten Semester abgelegt werden. Eine nicht bestandene Basisprüfung kann einmal wiederholt werden.
Prüfungen in Blöcken
Die obligatorischen Lerneinheiten der Grundlagenfächer II werden in drei Prüfungsblöcken zusammengefasst. Ein Prüfungsblock ist bestanden, wenn der gewichtete Notendurchschnitt aller zugehörigen Prüfungen mindestens 4.0 beträgt. Die Kreditpunkte der im Prüfungsblock enthaltenen Lerneinheiten werden gesamthaft gutgeschrieben.
Wurde ein Prüfungsblock nicht bestanden, müssen alle Fächer des entsprechenden Prüfungsblockes wiederholt werden. Es zählen immer die Noten des zweiten Versuchs.
Reglement 2016
Die Leistungskontrollen des Reglements 2016, die als Blockprüfungen abgelegt werden, sind untenstehend als Grundlagenfächer I (Basisprüfung) und Grundlagenfächer II (Prüfungsblöcke I bis III) aufgeführt. Zusätzlich wird das Notengewicht für jede Prüfung angegeben.
Weitere Informationen
- Wichtige Informationen zu den Leistungskontrollen und Einzelheiten zu den Prüfungsformen sind auf dem Studierendenportal publiziert.
- Für jede Lerneinheit finden Sie Angaben zu den Leistungskontrollen im Vorlesungsverzeichnis.
- Die Weisung Download Unterrichtssprachen in Bachelor- und Master-Studiengängen (PDF, 165 KB) erläutert unter anderem in Artikel 4 das Thema Sprachen bei Leistungskontrollen.
- Die Durchführung der Prüfungen im und nach dem FS21 sind in der Weisung Massnahmen in der Lehre wegen Covid-19 (HS 2020 und FS 2021) geregelt.