Bachelor-Diplom

Sobald Sie mindestens 180 KP in den vorgegebenen Kategorien des für Sie gültigen Studienreglements erworben haben, können Sie den Diplomantrag stellen.  

Das Bachelor-Diplom muss spätestens fünf Jahre nach Antritt des Bachelor-Studiums beantragt werden. Maximal können 190 KP im Schlusszeugnis aufgeführt werden. Weitere Leistungen können im Antrag markiert werden und erscheinen dann auf dem Beiblatt. 

Der Gesamtdurchschnitt für den Bachelor-Abschluss errechnet sich aus den (KP-)gewichteten Noten aller im Zeugnis angerechneten Fächer. Für Blockprüfungen gilt der Notendurchschnitt des Blocks, gewichtet mit dem Total der KP.

Abschlüsse mit einem Gesamtdurschnitt von 5.75 und höher werden auf dem Diplom als "Abschluss mit Auszeichnung" ausgewiesen.

Akademischer Titel

Das Bachelor-Diplom berechtigt zur Führung des folgenden akademischen Titels:

  • Deutsch - Bachelor of Science ETH in Agrarwissenschaften 
  • Englisch - Bachelor of Science ETH in Agricultural Sciences 
  • Der Titel kann auch in der Kurzform "BSc ETH Agr. oder BSc ETH" geführt werden
Studiensekretariat Agrarwissenschaften

Universitätstrasse 2
LFW C 13.1
8092 Zürich
Switzerland

Weiterführende Informationen

Das Bachelor-Diplom ETH in Agrarwissenschaften ermöglicht zudem den auflagenfreien Zugang zum Master-Studium ETH in Agrarwissenschaften. Die Einschreibung für das Master-Studium ist möglich, wenn maximal die folgenden KP in den jeweiligen Lerneinheits-Kategorien fehlen:

  • Agrarwissenschaftliche Lehrgebiete - 12 KP
  • Bachelor-Arbeit - 14 KP
  • Wahlfächer - 6 KP

Die Zulassung erfolgt in diesem Fall provisorisch, solange das Bachelor-Diplom nicht erworben wurde. Leistungen, die während des Bachelor-Studiums für das Master-Studium erworben wurden, können ins Master-Studium selbstständig verschoben werden, sobald die Einschreibung erfolgt ist. Zudem können auch nicht angerechnete Kreditpunkte aus dem Bachelor-Studiengang bis max. 10 KP als Wahlfächer im Master-Studium angerechnet werden.

ACHTUNG: Wenn der Diplomantrag gestellt wird und keine Einschreibung in einem Master-Studiengang der ETH vorliegt, erfolgt die Exmatrikulation. Das konsekutive Master-Studium in Agrarwissenschaften kann im Herbst- oder Frühjahrssemester begonnen werden. Details unter http://www.ethz.ch/studierende/de/studium/administratives/uebertritt-bachelor-master

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert