Berufspraxis
Die Berufspraxis ist ein obligatorischer Teil des Master-Studiengangs und dauert mindestens 18 Wochen Vollzeit.
Die obligatorische Berufspraxis soll das Verständnis fördern, unter welchen Rahmenbedingungen im Berufsalltag umweltgerechte Lösungen erarbeitet und verwirklicht werden. Die Studierenden wenden das im Studium erworbene Wissen an und bearbeiten schwerpunktmässig ein (Teil-)Projekt oder eine definierte Aufgabe aus dem Bereich der Umweltwissenschaften. Zudem zeigt die Berufspraxis ihnen Möglichkeiten späterer Berufstätigkeiten auf und vermittelt ihnen Kontakte für den Berufseinstieg.
Die Praktikumsstelle suchen sich die Studierenden selbst. Die Stelle hat den Zielen und Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Das Praktikum kann in der Schweiz oder im Ausland absolviert werden, was den Erfahrungsschatz über den Umgang mit Umweltproblemen in anderen Ländern erweitert. Zu welchem Zeitpunkt im Master-Studium die Berufspraxis absolviert wird können die Studierenden selbst entscheiden, vorausgesetzt die Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 27 Abs. 6 im Studienreglement für den Master-Studiengang sind erfüllt.
Für die Anerkennung eines Praktikums als obligatorische Berufspraxis muss eine Praxisvereinbarung vor Praktikumsstart eingereicht und durch die Koordinatorin Berufspraxis sowie den betreuenden Dozenten/die betreuende Dozentin genehmigt werden.
Zum Abschluss der Berufspraxis reichen die Studierenden einen Praktikumsbericht ein, indem sie über ihre Praxisarbeiten und den Praktikumsbetrieb berichten sowie ihrem Arbeitsalltag und die gemachten Erfahrungen reflektieren.
Detaillierte Informationen, Hilfsmittel und Vorlagen rund um die Berufspraxis sind im entsprechenden Moodle-Kurs zu finden.
ETH Zürich
Dep. Umweltsystemwissenschaften
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Zürich