Master-Arbeit

Die Master-Arbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Sie ist eine selbständig verfasste wissenschaftliche Arbeit unter der Leitung eine:r Referent:in aus dem Studiengang Agrarwissenschaften.

Die Master-Arbeit beinhaltet die wissenschaftliche schriftliche Arbeit, eine mündliche Präsentation in Form eines Vortrages sowie die Gestaltung eines Posters für die Master-Feier.

Bitte beachten Sie die Download Ausführungsbestimmungen (PDF, 133 KB) zur Durchführung der Master-Arbeit, zum Master-Abschluss und zur Master-Feier.

1. Die Themen werden von den Professorinnen und Professoren der Studienrichtung Agrarwissenschaften formuliert. Die Themen können bei den Professuren direkt erfragt werden. Die leitende Person (= Referent:in) ist verantwortlich für die verbindliche Aufgabenstellung und die Einhaltung des Zeitplans. Die Master-Arbeit wird in der Regel auf Englisch verfasst, kann aber in Ausnahmefällen auch in einer der CH-Landessprachen geschrieben werden.

2. Der/die Student:in meldet die Master-Arbeit beim Studiensekretariat AGRW unter Verwendung des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars vor Beginn der Arbeit an. Die vereinbarten Master-Arbeiten werden der Departementskonferenz (DK) zur Bewilligung vorgelegt.

3. Die Belegung der Master-Arbeit in myStudies erfolgt durch die Studierenden nach der Abgabe des Anmeldeformulars. Das Studiensekretariat AGRW bestätigt die Belegung nach erfolgter Genehmigung durch die DK.

4. Die Master-Arbeit hat einen Umfang von 30 KP (900 Arbeitsstunden), was einer Dauer von 6 Monaten entspricht (28 Wochen inkl. 2 Wochen Ferien).

5. Der/die Student:in führt die Master-Arbeit selbständig aus. Die leitende Person sorgt für die erforderliche Infrastruktur (Labor usw.) und überprüft den Fortgang der Arbeit.

6. Bestandteile und Benotung:

  • Schriftlicher wissenschaftlicher Bericht (80% der Note): sowohl der/die Referent:in als auch der/die Korreferent:in bewerten und benoten die Arbeit in der Regel innert 4 – 6 Wochen.
  • Präsentation von 20 Min. mit 10 min. Diskussion als Abschlusspräsentation vor Fachpublikum (20% der Note). Sowohl der/die Referent:in als auch der/die Korreferent:in bewerten die Präsentation.

7. Der Beginn der Master-Arbeit erfolgt nach Erfüllung der Kriterien gemäss Art. 32. Der Abgabetermin der Master-Arbeit richtet sich nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Eine begründete Verlängerung kann durch die leitende Person beim Studiensekretariat AGRW beantragt werden.

8. Die Bedingung für die Teilnahme an der Master-Feier ist, dass der Diplomantrag gestellt ist, ca. 2 Monate vor der Master-Feier (das genaue Datum wird auf der Webseite des Studienganges veröffentlicht).

9. Abgabe der Master-Arbeit: Ein PDF-File inkl. Aufgabenstellung und Download Eigenständigkeitserklärung (PDF, 175 KB) (Einfügen vor dem
Inhaltsverzeichnis) werden spätestens am Abgabetermin bis 23:59:59 Uhr per e-mail an den/die
Referent:in/Korreferent:in, mit cc an das Studiensekretariat (), geschickt. Der/die Student:in klärt vorgängig ab, ob der/die Referent:in/Korreferent:in zusätzlich ein gebundenes Exemplar wünscht.

10. Das Studiensekretariat AGRW ermittelt den Mittelwert der beiden Noten aus dem Vortrag und der schriftlichen Arbeit, erfasst und verfügt die Note im Leistungskontrollsystem (LKW). Die Studierenden erhalten die Bewertungsblätter mit den durch Referent:in und Korreferent:in vorgenommenen Bewertungen der schriftlichen Arbeit und des Vortrages.

Zulassung: Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer:

  • das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat
  • allfällige Auflagen für die Zulassung zum Studiengang erfüllt hat
  • im Master-Studium insgesamt mindestens 60 KP erworben hat (mind. 30 KP von LV's und 30 KP Berufspraktikum)
  • der Praktikumsaufenthalt des Berufspraktikums erfolgreich abgeschlossen und alle Dokumente abgegeben hat, ausser Posterpräsentation

Anmeldung: Studierende melden die Master-Arbeit vor Beginn beim Studien­sekretariat an.

Für die Anmeldung ist das Download Anmeldeformular (PDF, 669 KB) auszufüllen und unterschrieben im Studiensekretariat abzugeben. (Master-Arbeit bei Partnerhochschule? Infos)

Belegung: Studierende können die Master-Arbeit selbst in myStudies belegen.

 

Leitung: Professorinnen und Professoren, die in der Studienrichtung Agrarwissenschaften unterrichten, sind als Referent:in einer Master-Arbeit berechtigt. Ebenso berechtigt sind Senior Researchers, welche von der Agrarkommission gewählt wurden; die Namen finden sich im Anmeldeformular. Die leitende Person (= Referent:in) ist verantwortlich für die verbindliche Aufgabenstellung und die Einhaltung des Zeitplans.

Betreuung: Die Master-Arbeit wird von einer Korreferentin oder einem Korreferenten mitbetreut. Es kann vorkommen, dass die Arbeit von einer weiteren Person (Betreuer:in) mitbetreut wird. (Hinweis: nur Referent:in und Korreferent:in bewerten die Arbeit)

Themen für Master-Arbeiten sind direkt bei den Referent:innen zu erfragen; sie definieren die Aufgabenstellung der Master-Arbeit. Die Master-Arbeit wird in der Regel im Fachbereich der gewählten Vertiefung verfasst.

Einige Links zur Themensuche:

und viele mehr, siehe die einzelnen Seiten der Forschungsgruppen im Institut für Agrarwissenschaften

Immer noch nicht klar, was Ihr sucht? Vielleicht helfen Euch die Arbeitstitel der Master-Arbeits-Präsentationen, siehe hier

Dauer und Umfang: Die maximal zulässige Bearbeitungsdauer für die Master-Arbeit beträgt sechs Monate (Vollzeitstudium - 900 Arbeitsstunden, was einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 6 Monaten entspricht {28 Wochen = 6 Monate + 2 Wochen Ferienanspruch}). Die Master-Arbeit beinhaltet einen schriftlichen Bericht, eine mündliche Präsentation und die Gestaltung und Präsentation eines Posters. Start- und Enddatum der schriftlichen Arbeit sind terminiert. Die Master-Arbeit umfasst 30 KP.

Die Master-Arbeit wird in der Regel auf Englisch verfasst, kann aber in Ausnahmefällen auch in einer der CH-Landessprachen geschrieben werden.

Abgabe: Ein PDF-File inkl. Aufgabenstellung und Eigenständigkeitserklärung (beides vor Inhaltsverzeichnis) werden spätestens am Abgabetermin bis 23:59:59 Uhr per e-mail an die Referentin oder den Referenten respektive an die Korreferentin oder den Korreferenten, mit cc an das Studiensekretariat (), geschickt. Die studierende Person klärt vorgängig ab, ob zusätzlich ein gebundenes Exemplar von der Betreuung gewünscht wird.

  • Zusammen mit der Master-Arbeit wird auch das Poster als pdf-file (Hochformat) per E-Mail eingereicht. Wichtig: Die Referentin oder der Referent und die Korreferentin oder der Korreferent bewerten das Poster nicht, es geht darum, dass sie es gesehen haben und ihr ok für die Ausstellung an der Masterfeier erteilen.

Wenn der Master-Arbeit-Abgabe-Termin nach der Master-Feier festgelegt ist, dann muss das Poster als PDF-File vorgängig an die Referentin oder den Referenten sowie an die Korreferentin oder den Korreferenten per e-mail für das ok zugeschickt werden. Hierzu bitte die Angaben im Infomail betreffend Master-Feier befolgen.  

Poster: Die fristgerechte Abgabe des Ausdrucks im Format A0 im Studiensekretariat AGRW berechtigt zur Teilnahme an der Poster-Ausstellung und der anschliessenden Master-Feier. Hierzu erhalten die Studierenden vor der Master-Feier eine Infomail. Die Poster können nach der Poster-Ausstellung im Studiensekretariat wieder abgeholt werden.

⇒ Fristerstreckung: Eine Download Fristverlängerung (PDF, 116 KB) ist aus gesundheitlichen Gründen, wegen unvorhersehbaren Naturgewalten (z.B. Frost) oder unvorhersehbare technische Probleme möglich. Die Verlängerung mit Einverständnis der Referentin oder des Referenten ist bei der Studienkoordination einzureichen. Die Studiendirektorin oder der Studiendirektor entscheidet über eine allfällige Fristverlängerung.

Die Master-Arbeit ist eine selbstständig verfasste Arbeit. Die Studierenden sind deshalb verpflichtet, eine Download Eigenständigkeitserklärung (PDF, 175 KB) zu unterschreiben. Die Eigenständigkeitserklärung muss in die Arbeit mit eingebunden/eingeheftet sein.

Weitere Informationen zu Plagiat und Integrität in der Forschung

Keine Gestaltungs-Einschränkung, z.B. Reihenfolge, Bild, Logo (nicht ETH) aber die Titelseite muss folgende Informationen enthalten:

  • ETH Logo
  • Art der Arbeit (Master-Arbeit)
  • Name Student:in
  • Stud. Nr.
  • Studiengang Agrarwissenschaften
  • Titel der Master-Arbeit
  • Referent:in und Koreferent:in mit der akademischen Einrichtung
    • Merke: beide bewerten die Arbeit
  • Betreuer:in mit der akademischen Einrichtung
    • Merke: nur falls vorhanden; gibt keine Bewertung
  • Einreichungsdatum (dd/mm/yyyy)
  • Vermerk „Vertraulich“ *  

(*wenn verlangt)

 

siehe Download Muster (PDF, 150 KB)
 

 

Die Referentin oder der Referent und die Koreferentin oder der Koreferent bewerten die Leistung je mit einer Note. Die Schlussnote der Master-Arbeit errechnet sich aus den Anteilen der Note für die schriftliche Arbeit und die mündliche Präsentation. Die Kriterien für die Bewertung der schriftlichen Arbeit und der Präsentation sind auf dem Notenblatt (Download in Deutsch (PDF, 36 KB) / Download in Englisch (PDF, 34 KB)) ersichtlich.

Mit der Zustimmung der Referentin oder des Referenten kann eine hervorragende Master-Arbeit in der Research Collection ETH publiziert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://documentation.library.ethz.ch/display/RC/Abschlussarbeiten

Studierende mit Schweizer Bürgerrecht: Gesuch kann bei der Hochstrasser-Stiftung für die Mitfinanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten (ohne Verpflegung) für Master-Arbeiten im Ausland eingereicht werden. Das , Institutsverwaltung Agrarwissenschaften, LFW C3, bezogen werden.

Studierende mit anderer Nationalität: Informationen zu Reisekostenbeiträge siehe Infoblatt

⇒ Merke: Im Master-Studium kann nur einmal ein Gesuch eingereicht werden, entweder für die Master-Arbeit oder für das Berufspraktikum. Wenn im Bachelor bereits ein Gesuch eingereicht wurde, dann kann kein Gesuch mehr im Master oder Berufspraktikum eingereicht werden, da ein Gesuch nur einmal während des gesamten Studiums gestellt werden kann.

Maria Rey
  • +41 44 632 55 89

Studienadministration Agrarwissenschaften
Universitätstrasse 2
LFW C 13.1
8092 Zürich

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